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Informationen zur Barrierefreiheit

Die Berliner Wasserbetriebe sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BIKTG Bln setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Berliner Landesrecht um. Die technischen Anforderungen ergeben sich nach § 3 Absatz 3 BIKTG Bln aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung; diese beruht auf der europäischen Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Bildungsangebot „Das Blaue Klassenzimmer" unter https://schule.klassewasser.de.

Nicht von dieser Erklärung erfasst sind die weiteren Online-Angebote der Berliner Wasserbetriebe sowie die Bildungsangebote unserer Partner, auf die wir verlinken. Diese werden von den jeweiligen Anbietern verantwortet und haben eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Unterrichtsmaterialien

Wir stellen Unterrichtsmaterialien in unterschiedlichen Formaten bereit: Arbeitsblatt, Audio, Experimentieranleitung, Infoblatt, Infografik, interaktive Übung, Spiel und Video. Manche stehen zum Herunterladen bereit, viele sind als interaktive Anwendung in unsere Seiten eingebettet.

Wir bemühen uns, diese Materialien barrierefrei anzubieten. Sie stammen jedoch aus unterschiedlichen Quellen und werden nicht durchgängig von uns selbst erstellt. Sie sind daher nur teilweise barrierefrei, einzelne Materialien sind es nicht. Im Einzelnen:

Dokumente zum Herunterladen – Arbeitsblätter, Infoblätter, Experimentieranleitungen und Handreichungen liegen als PDF vor, Arbeitsblätter zusätzlich als bearbeitbare Word-Datei. Nicht alle Dokumente sind so aufbereitet, dass Vorlesesoftware Überschriften, Lesereihenfolge und Tabellenzuordnungen zuverlässig auswerten kann. Materialpakete werden teilweise als ZIP-Archiv ausgeliefert; dessen Inhalt ist nicht unmittelbar im Browser zugänglich.

Eingebettete interaktive Übungen, Spiele und Videos – Diese Materialien werden über eine externe Lernplattform in unsere Seiten eingebettet. Sie sind nur zum Teil mit der Tastatur und mit Vorlesesoftware nutzbar. Nicht alle Bedienelemente geben ihren Zweck und ihren Zustand an assistive Technologie weiter. Aufgabentypen, die auf visuellem Zuordnen, Ziehen und Ablegen oder räumlicher Anordnung beruhen, lassen sich nicht in eine gleichwertige nicht-visuelle Form übertragen. Zusätzlich wird der eingebettete Bereich selbst von Vorlesesoftware ohne Bezeichnung angekündigt, weil der Einbettungscode der Lernplattform keine Beschriftung des Rahmens vorsieht und von uns nicht verändert werden kann.

Audio- und Videomaterialien – Untertitel, Transkripte und Audiodeskription liegen nicht für alle Medien vor.

Infografiken – Für komplexe Grafiken fehlt teilweise eine ausführliche Textbeschreibung, die die dargestellten Zusammenhänge vollständig wiedergibt.

Wer betroffen ist: Blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen, die auf Vorlesesoftware oder eine angepasste Darstellung angewiesen sind, können einzelne Materialien nicht oder nur eingeschränkt selbstständig nutzen. Bei rein visuellen Aufgabenformaten gilt das auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die auf Tastaturbedienung angewiesen sind. Gehörlose und hörbehinderte Menschen sind bei Medien ohne Untertitel oder Transkript betroffen.

Nicht erfüllte Anforderungen: EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 9 (Webinhalte) – insbesondere 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 9.1.2.2 Untertitel, 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative, 9.2.1.1 Tastatur, 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert – sowie Kapitel 10 (Nicht-Web-Dokumente).

Hinweis für Lehrkräfte: Dieses Portal ist kein Informationsangebot zum Thema Wasser, sondern stellt Material bereit, das Sie ergänzend zu Ihrem Unterricht einsetzen. Die Auswahl, welches Material für welche Lerngruppe geeignet ist, liegt bei Ihnen. Jedes Material ist auf einer eigenen Seite mit Beschreibung, Fach, Klassenstufe und Format dokumentiert, und die didaktischen Hintergrundinformationen zu jedem Materialpaket sind vollständig als barrierefreie Webseite verfügbar – dort können Sie vorab einschätzen, was zu Ihrer Lerngruppe passt. Zu jedem Materialpaket stehen in der Regel mehrere Formate zum selben Inhalt bereit; Arbeitsblätter zusätzlich als bearbeitbare Word-Datei, die Sie an die Bedürfnisse Ihrer Schülerinnen und Schüler anpassen können. Bitte wählen Sie gezielt aus und stellen Sie für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Bedarf einen gleichwertigen Zugang zum selben Lerninhalt her. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle dieselben Informationen aufnehmen können – nicht, dass sie es auf demselben Weg tun müssen.

Barrierefreie Alternative: Jedes eingebettete Material ist auf einer eigenen Seite mit Materialtyp, Titel und Beschreibung dokumentiert – dieser Text steht als barrierefreier Webinhalt unmittelbar über dem eingebetteten Bereich und benennt, worum es sich handelt. Wenn Sie ein Material in einer zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich an uns. Die Kontaktangaben stehen im Abschnitt „Barrieren melden". Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Fassung und stellen Ihnen, soweit möglich, eine zugängliche Version oder einen inhaltlich gleichwertigen Ersatz bereit.

Was wir tun: Bei neuen und überarbeiteten Materialien achten wir auf barrierefreie Gestaltung, soweit das jeweilige Format es zulässt, und bieten Inhalte nach Möglichkeit in mehreren Formaten an. Weil wir die Materialien nicht durchgängig selbst erstellen, können wir für den vorhandenen Bestand keinen verbindlichen Umstellungstermin zusagen.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Was fehlt: Auf diesem Internetauftritt stehen keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Wer betroffen ist: Gehörlose und hörbehinderte Menschen, die Deutsche Gebärdensprache als Erstsprache nutzen, können sich die Inhalte dieses Auftritts nicht in der für sie zugänglichen Form erschließen.

Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0, anwendbar nach § 4 Absatz 6 BIKTG Bln.

Barrierefreie Alternative: Wir informieren Sie gerne persönlich über unsere Bildungsangebote und die Inhalte dieser Erklärung. Auf Wunsch vermitteln wir einen Gesprächstermin unter Hinzuziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers.

Geplante Abhilfe: Wir stellen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache bis zum Ende des II. Quartals 2027 bereit.

Erläuterungen in Leichter Sprache – unvollständig

Was fehlt: Unsere Seite in Leichter Sprache erläutert die wesentlichen Inhalte dieses Auftritts und die Bedienung ausführlich. Zwei Punkte fehlen bislang: eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf Angebote in Deutscher Gebärdensprache.

Wer betroffen ist: Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie Menschen mit geringen Deutschkenntnissen erfahren nicht in Leichter Sprache, wie barrierefrei diese Seite ist und wie sie Barrieren melden können.

Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0, anwendbar nach § 4 Absatz 6 BIKTG Bln.

Barrierefreie Alternative: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir erklären Ihnen alles in verständlicher Sprache. Die Kontaktangaben stehen im Abschnitt „Barrieren melden".

Geplante Abhilfe: Wir ergänzen die fehlenden Punkte bis zum Ende des II. Quartals 2027.

Unverhältnismäßige Belastung

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 4 Absatz 3 BIKTG Bln nicht geltend gemacht.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte werden keine Ausnahmen nach § 4 Absatz 5 BIKTG Bln geltend gemacht.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.08.2026 erstellt.

Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung der Berliner Wasserbetriebe nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523. Die Selbstbewertung wurde am 14.08.2026 anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 V3.2.1 durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.08.2026 überprüft. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieses Internetauftritts.

 

Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Ihnen ist auf Startseite eine Barriere aufgefallen? Oder Sie benötigen ein Unterrichtsmaterial in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die gewünschten Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.

E-Mail: service@bwb.de

Berliner Wasserbetriebe
Unternehmenskommunikation
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin

Telefon: 0800 292 75 87 (kostenfrei)

Wir antworten Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir auf Ihre Meldung nicht innerhalb eines Monats antworten oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden. Sie ist nach § 6 BIKTG Bln zuständig und unterstützt Sie dabei, Ihr Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90223-1515
E-Mail: landesbeauftragte-digitale-barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

Informationen zum Verfahren und ein barrierefreies Kontaktformular finden Sie unter: 
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/

Unsere Verpflichtung

Das Blaue Klassenzimmer soll für alle Lehrkräfte und Pädagog:innen nutzbar sein. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Website barrierefrei zu gestalten, und achten bei neuen Unterrichtsmaterialien auf barrierefreie Aufbereitung, soweit das jeweilige Format es zulässt. Ihre Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung ein – Hinweise von Lehrkräften sind uns dabei besonders wertvoll.